Reiterverein Sindelfingen e.V.

Gebührenliste


gültig ab 01.04.2010

Bei Fragen zur Gebührenliste wenden Sie sich telefonisch, schriftlich oder per e-Mail an uns.
Gebührenliste als PDF Download: Gebührenliste

Aufnahmegebühren (einmalige Zahlung) Gebühr
Erwachsene über 18 Jahre
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
180,00 €
50,00 €
Mitgliedsbeiträge (jährlich per Lastschrift zu entrichten) Gebühr
Erwachsene, aktiv, über 18 Jahre
Erwachsene, passiv (ohne Aufnahmegebühr!)
Jugendliche bis 18 Jahre
Kinder bis 10 Jahre
160,00 €
35,00 €
50,00 €
35,00 €

Herabsetzung des Mitgliedsbeitrages (ausgenommen: Aufnahmegebühr!)
Für Schüler, Studenten und Auszubildende kann auf schriftlichen Antrag hin (einzureichen bis 1. Dezember des Vorjahres) der Mitgliedsbeitrag auf Euro 50,– herabgesetzt werden, jedoch nur bis zum 25. Lebensjahr.
Ermäßigung der Reitstunden auf Euro 65,– ist nur für Schüler und Studenten bei Vorlage des Studenten- bzw. Schülerausweises bis zum Alter von 25 Jahren möglich – nicht für Auszubildende!
Aus Kontrollgründen ist der Antrag jährlich erneut zu stellen.
Der Mitgliedsbeitrag wird bei Eintritt im ersten Halbjahr in voller Höhe, bei Eintritt ab dem zweiten Halbjahr zur Hälfte erhoben. Die Aufnahmegebühr bleibt davon unberührt.

Reitbetrieb
Reitstunde Gebühr
Erwachsene – Mitglieder
Reitkarte à 10 Stunden
18,00 €
160,00 €
Erwachsene – Nichmitglieder
Longe-Unterricht (30 Minuten zzgl. prakt. und theoret. Grundlagenvermittlung)
30,00 €
30,00 €
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre Mitglieder
Kinder und Jugendliche Nichtmitglieder
Reitkarte à 6 Stunden
13,00 €
17,00 €
65,00 €
für Pferdebesitzer unter Leitung des Reitlehrers
Reitkarte à 10 Stunden
50,00 €
Voltigier-Unterricht Gebühr
für Kinder halbjährlich
(in den Schulferien findet kein Unterricht statt!)
65,00 €

Dauer der Reitstunde 60 Min., Pony-Reitstunde 30 Min. zzgl. Vor- und Nachbereitung und Theorie.
Ungebrauchte Reitkarten werden nicht von Reiterverein Sindelfingen zurückgenommen.
Vorgemerkte Reitstunden können nur bis 24 Stunden vor Beginn storniert werden. Voltigierstunden sind halbjährlich im voraus zu bezahlen. Soll im nächsten Halbjahr nicht mehr voltigiert werden, ist eine schriftliche Abmeldung 4 Wochen vorher unbedingt notwendig.

Pferdepension
Gebühr
Pferdepension (Innen-Box) inkl. Dienstleistung Füttern, inkl. Anlagenbenutzung, inkl. Misten des Pferdes (außer an Ruhe- und Feiertagen) monatlich 380,00 €
Außenboxen – Beschreibung s.o. zzgl. monatlich 10,00 €
Bei Kündigung der Box und vorzeitigem Weggang (mindestens 4 Wochen) kann eine Futter-Pauschale in Höhe von 100,00 € in Abzug gebracht werden.
Allspan-Einstreu monatliche Zuzahlung in Höhe von 25,00 €
Monatliches Putzen des Pferdes oder
Verbringen auf Paddock oder Führanlage
(keine Rückerstattung bei kurzzeitiger Abwesenheit des Pferde)
55,00 €
Gastbox (bis max. 20 Tage pro Monat) pro Tag 15,00 €
Pferdepension (Kurzanmietung bis max. 3 Monate):
Beschreibung s.o. monatlich
(Rückerstattung von monatl. 40,00 € bei Abschluss eines Dauer-Einstellervertrages)
420,00 €
Anmietung Paddock
Gebühr
Paddock jährlich (ohne Service!)
(keine Rückerstattung bei Nichtnutzung durch Krankheit und Kündigung vor Jahresende)
190,00 €
Benutzung der Reitanlage einschl. Reithallen und Führanlage für außerhalb der RVS-Stallungen stehenden Pferde
Gebühr
pro Jahr/Pferd 330,00 €
monatlich 55,00 €
Tagessatz für Gäste (Lehrgänge o.ä., ausgen. offizielle PSK-Lehrgänge) 10,00 €
Schrankmiete
Gebühr
Jährlich pro Schrank
(keine Rückerstattung bei Nichtnutzung bzw. Kündigung vor Jahresende
40,00 €
Verwaltungsaufwand
Gebühr
Wird für laufende Zahlungen wie Wurmkuren, Mitgliedsbeiträge etc. keine Einzugsermächtigung erteilt, so müssen wir aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwandes eine Gebühr pro Vorgang erheben. 1,50 €
Arbeitsdienst
Gebühr
Jährlich sind ab dem 14. Lebensjahr 20 Arbeitsstunden (a 10,00 €/Stunde) bei Vereinsveranstaltungen wie Turniere, Hofputzeden etc. abzuleisten. Nichtgeleistete Stunden werden 30.11. des Jahres automatisch im Lastschriftverfahren abgebucht. 200,00 €
Jedes Mitglied ist für seinen Arbeitsdienstnachweis eigenverantwortlich. Dieser ist bei jedem Arbeitsdienst mitzubringen und muss vom jeweiligen Verantwortlichen gegengezeichnet werden. Zum 30.11. des Jahres müssen die Arbeitsdienstnachweise im Büro termingerecht abgegeben werden. jedes aktive Mitglied ist selbst für die Vollständigkeit des Arbeitsdienstnachweises verantwortlich. Bei verspätet abgegebenen Arbeitsdienstnachweisen und getätigter Abbuchung erfolgt keine Rückerstattung des abgebuchten Betrages.

Reiterverein Sindelfingen e.V.
01.03.2010