Gebührenliste
gültig ab 01.04.2010
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| Aufnahmegebühren (einmalige Zahlung) | Gebühr |
|---|---|
| Erwachsene über 18 Jahre Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre |
180,00 € 50,00 € |
| Mitgliedsbeiträge (jährlich per Lastschrift zu entrichten) | Gebühr |
| Erwachsene, aktiv, über 18 Jahre Erwachsene, passiv (ohne Aufnahmegebühr!) Jugendliche bis 18 Jahre Kinder bis 10 Jahre |
160,00 € 35,00 € 50,00 € 35,00 € |
Herabsetzung des Mitgliedsbeitrages (ausgenommen: Aufnahmegebühr!)
Für Schüler, Studenten und Auszubildende kann auf schriftlichen Antrag hin (einzureichen bis 1. Dezember des Vorjahres) der Mitgliedsbeitrag auf Euro 50,– herabgesetzt werden, jedoch nur bis zum 25. Lebensjahr.
Ermäßigung der Reitstunden auf Euro 65,– ist nur für Schüler und Studenten bei Vorlage des Studenten- bzw. Schülerausweises bis zum Alter von 25 Jahren möglich – nicht für Auszubildende!
Aus Kontrollgründen ist der Antrag jährlich erneut zu stellen.
Der Mitgliedsbeitrag wird bei Eintritt im ersten Halbjahr in voller Höhe, bei Eintritt ab dem zweiten Halbjahr zur Hälfte erhoben. Die Aufnahmegebühr bleibt davon unberührt.
| Reitstunde | Gebühr |
|---|---|
| Erwachsene – Mitglieder Reitkarte à 10 Stunden |
18,00 € 160,00 € |
| Erwachsene – Nichmitglieder Longe-Unterricht (30 Minuten zzgl. prakt. und theoret. Grundlagenvermittlung) |
30,00 € 30,00 € |
| Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre Mitglieder Kinder und Jugendliche Nichtmitglieder Reitkarte à 6 Stunden |
13,00 € 17,00 € 65,00 € |
| für Pferdebesitzer unter Leitung des Reitlehrers Reitkarte à 10 Stunden |
50,00 € |
| Voltigier-Unterricht | Gebühr |
| für Kinder halbjährlich (in den Schulferien findet kein Unterricht statt!) |
65,00 € |
Dauer der Reitstunde 60 Min., Pony-Reitstunde 30 Min. zzgl. Vor- und Nachbereitung und Theorie.
Ungebrauchte Reitkarten werden nicht von Reiterverein Sindelfingen zurückgenommen.
Vorgemerkte Reitstunden können nur bis 24 Stunden vor Beginn storniert werden. Voltigierstunden sind halbjährlich im voraus zu bezahlen. Soll im nächsten Halbjahr nicht mehr voltigiert werden, ist eine schriftliche Abmeldung 4 Wochen vorher unbedingt notwendig.
| Gebühr | |
|---|---|
| Pferdepension (Innen-Box) inkl. Dienstleistung Füttern, inkl. Anlagenbenutzung, inkl. Misten des Pferdes (außer an Ruhe- und Feiertagen) monatlich | 380,00 € |
| Außenboxen – Beschreibung s.o. zzgl. monatlich | 10,00 € |
| Bei Kündigung der Box und vorzeitigem Weggang (mindestens 4 Wochen) kann eine Futter-Pauschale in Höhe von 100,00 € in Abzug gebracht werden. | |
| Allspan-Einstreu monatliche Zuzahlung in Höhe von | 25,00 € |
| Monatliches Putzen des Pferdes oder Verbringen auf Paddock oder Führanlage (keine Rückerstattung bei kurzzeitiger Abwesenheit des Pferde) |
55,00 € |
| Gastbox (bis max. 20 Tage pro Monat) pro Tag | 15,00 € |
| Pferdepension (Kurzanmietung bis max. 3 Monate): Beschreibung s.o. monatlich (Rückerstattung von monatl. 40,00 € bei Abschluss eines Dauer-Einstellervertrages) |
420,00 € |
| Gebühr | |
|---|---|
| Paddock jährlich (ohne Service!) (keine Rückerstattung bei Nichtnutzung durch Krankheit und Kündigung vor Jahresende) |
190,00 € |
| Gebühr | |
|---|---|
| pro Jahr/Pferd | 330,00 € |
| monatlich | 55,00 € |
| Tagessatz für Gäste (Lehrgänge o.ä., ausgen. offizielle PSK-Lehrgänge) | 10,00 € |
| Gebühr | |
|---|---|
| Jährlich pro Schrank (keine Rückerstattung bei Nichtnutzung bzw. Kündigung vor Jahresende |
40,00 € |
| Gebühr | |
|---|---|
| Wird für laufende Zahlungen wie Wurmkuren, Mitgliedsbeiträge etc. keine Einzugsermächtigung erteilt, so müssen wir aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwandes eine Gebühr pro Vorgang erheben. | 1,50 € |
| Gebühr | |
|---|---|
| Jährlich sind ab dem 14. Lebensjahr 20 Arbeitsstunden (a 10,00 €/Stunde) bei Vereinsveranstaltungen wie Turniere, Hofputzeden etc. abzuleisten. Nichtgeleistete Stunden werden 30.11. des Jahres automatisch im Lastschriftverfahren abgebucht. | 200,00 € |
| Jedes Mitglied ist für seinen Arbeitsdienstnachweis eigenverantwortlich. Dieser ist bei jedem Arbeitsdienst mitzubringen und muss vom jeweiligen Verantwortlichen gegengezeichnet werden. Zum 30.11. des Jahres müssen die Arbeitsdienstnachweise im Büro termingerecht abgegeben werden. jedes aktive Mitglied ist selbst für die Vollständigkeit des Arbeitsdienstnachweises verantwortlich. Bei verspätet abgegebenen Arbeitsdienstnachweisen und getätigter Abbuchung erfolgt keine Rückerstattung des abgebuchten Betrages. | |
Reiterverein Sindelfingen e.V.
01.03.2010




